Baltic Jobs GmbH besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Diese wurde durch die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit am 25.05.1991 erteilt. Baltic Jobs GmbH wendet den zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (vormals iGZ e.V.) und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB am 30.05.2006 vereinbarten Tarifvertrag in der jeweiligen Fassung an. Unsere Zeitarbeitnehmer (m/w/d) werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit nachfolgend Mitarbeiter genannt. Unsere AGB’s sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge, insbesondere der Arbeitnehmerüberlassungs- und Rahmenverträge. Gegebenenfalls abweichende Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.
Nach Art. 1 § 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bedarf der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verleiher (Baltic Jobs GmbH) der Textform. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden oder durch Baltic Jobs GmbH mittels einer separaten Vereinbarung ergänzend bestätigt werden. Einseitige Änderungen des AÜV sind unzulässig und daher unwirksam. An Angebote ist Baltic Jobs GmbH gebunden, wenn sie innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsdatum vom Kunden angenommen werden.
Während des Einsatzes beim Kunden unterliegt der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitsausführung dem Direktionsrecht des Kunden und hat dessen Anweisungen Folge zu leisten. Änderungen der Einsatzdauer, der Einsatzzeit, des Arbeitsortes und der Art der Tätigkeit bedürfen der Vereinbarung zwischen Kunde und Baltic Jobs GmbH.
Baltic Jobs GmbH verpflichtet sich, die Mitarbeiter vor der Überlassung auf Ihre berufliche Qualifikation zu prüfen und außerdem auf Anforderung des Kunden, die entsprechenden Qualifikationsnachweise (Facharbeiterbriefe, Zertifikate und ähnliches), vorzulegen. Baltic Jobs GmbH weist die Mitarbeiter vor der Überlassung darauf hin, dass sie über alle ihnen beim Kunden bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren haben und dass diese Verpflichtung auch nach Beendigung des Einsatzes beim Kunden fortbesteht.
Der Mitarbeiter darf nur die seinem Berufsbild entsprechende Tätigkeiten ausführen und nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge verwenden oder bedienen, die zur Ausführung dieser Tätigkeit erforderlich und zugelassen sind und in deren Benutzung er durch den Kunden unterwiesen wurde. Baltic Jobs GmbH ist der Zutritt zum Tätigkeitsort des Mitarbeiters zu ermöglichen. Aufgrund gesetzlicher Regelung ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung Baltic Jobs GmbH die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Mitarbeiter in seinem Betrieb zu nennen.
In den Fällen der Zurückweisung ist Baltic Jobs GmbH berechtigt, einen anderen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zu überlassen.
Baltic Jobs GmbH ist berechtigt, den Mitarbeiter aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Der Austausch erfolgt spätestens beim Ausscheiden des überlassenen Mitarbeiters bei Baltic Jobs GmbH. Baltic Jobs GmbH ist dabei bemüht, die besonderen Interessen und Verhältnisse im Betrieb des Kunden zu berücksichtigen.
Baltic Jobs GmbH kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn Überlassung von Mitarbeitern durch außergewöhnliche Umstände dauernd oder zeitweise erschwert wird. Solche Umstände sind insbesondere ein Arbeitskampf, gleich ob im Betrieb des Kunden oder bei Baltic Jobs GmbH, hoheitliche Maßnahmen usw. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn Baltic Jobs GmbH die außergewöhnlichen Umstände zu vertreten hat. Soweit Baltic Jobs GmbH berechtigt ist, vom Rücktritt oder teilweisen Rücktritt Gebrauch zu machen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrunde auch immer – ausgeschlossen.
Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer, wird der Kunde Baltic Jobs GmbH mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat Baltic Jobs GmbH das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde Baltic Jobs GmbH hierüber informieren. Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt oder wegen anderer Gründe nicht anfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Baltic Jobs GmbH Mitarbeiters mindestens um die einsatzbezogene Zulage. Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem o.g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist Baltic Jobs GmbH berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen, mindestens aber in Höhe der Mehrbelastung, zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von Baltic Jobs GmbH an Baltic Jobs GmbH Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht. Notwendige Tariferhöhungen wird Baltic Jobs GmbH dem Kunden anzeigen und um die entsprechende Prozentzahl ab Gültigkeit des neuen Tarifvertrages anpassen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen. Baltic Jobs GmbH steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.
Der Kunde wird Baltic Jobs GmbH unverzüglich mitteilen, wenn ein Baltic Jobs GmbH Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder bei einem Arbeitgeber, der mit dem Kunden einen Konzern i. S. d. § 18 AktG bildet, gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 AÜG beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hin-blick auf den betroffenen Baltic Jobs GmbH Mitarbeiter.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass überlassene Mitarbeiter die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die an den Einsatzorten geltenden Ordnungsbestimmungen einhalten. Die jeweils am Einsatzort des Kunden durchgeführten, regelmäßigen Unterweisungen im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung gelten verpflichtend auch für die dorthin überlassenen Mitarbeiter von Baltic Jobs GmbH. Der Kunde haftet bei Nichteinhaltung. Der Kunde trägt dafür Sorge und hat sich fortlaufend davon zu überzeugen, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Kunde hat den Mitarbeiter und Baltic Jobs GmbH über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren, sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift VBG 100 ausübt, wird der Kunde Baltic Jobs GmbH über jene vor Beginn dieser Tätigkeiten durchzuführende, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung informieren. Die für die auszuführende Tätigkeit erforderliche Vorsorgeuntersuchung wird Baltic Jobs GmbH veranlassen. Bei einem Arbeitsunfall ist Baltic Jobs GmbH unverzüglich zu informieren. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall wird gemeinsam untersucht. Der Kunde hat unverzüglich die Unfallmeldung gemäß § 193 SGB VII zu erstellen. Je eine Ausfertigung der Unfallanzeige ist an die zuständige Berufsgenossenschaft zu senden. Eine Kopie dieser Meldung erhält Baltic Jobs GmbH.
Der Mitarbeiter untersteht für den Zeitraum des Einsatzes der Aufsicht und der Anleitung des Kunde. Baltic Jobs GmbH haftet nicht für Schäden, die durch überlassene Mitarbeiter verursacht werden. Baltic Jobs GmbH haftet nur bei Nichtbeachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Mitarbeiters. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung eintreten. Für weitergehende Ansprüche haftet Baltic Jobs GmbH nicht, soweit die Haftung rechtlich wirksam ausgeschlossen werden kann. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Baltic Jobs GmbH bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für alle sonstigen Schäden haftet Baltic Jobs GmbH bei eigenem Verschulden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde hat Baltic Jobs GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Mitarbeiter freizustellen. Die Haftung von Baltic Jobs GmbH ist für alle Schäden in Höhe von 2.000.000 Euro für Sachschäden durch eine Haftpflichtversicherung begrenzt. Verletzt Baltic Jobs GmbH eine Pflicht aus dem AÜV, so hat der Kunde dar-zulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch Baltic Jobs GmbH zu vertreten ist.
Für den Fall, dass der Kunde mit einem – von Baltic Jobs GmbH an ihn – überlassenen Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingeht, egal ob befristet oder unbefristet, wird ein Vermittlungshonorar gemäß folgender Staffel vereinbart:
Bei einer Direktübernahme oder einer Überlassungsdauer von bis zu 3 Monaten:
3 Brutto-Monatsgehälter
Bei einer Überlassungsdauer von 4-6 Monaten:
2,5 Brutto-Monatsgehälter
Bei einer Überlassungsdauer von 7-9 Monaten:
2 Brutto-Monatsgehalt
Bei einer Überlassungsdauer von 10-12 Monaten:
1,5 Brutto-Monatsgehalt
Geht ein zuvor überlassener Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten nach der Beendigung seines Einsatzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden ein, hat Baltic Jobs GmbH einen Honoraranspruch in Höhe von einem Brutto-Monatsgehalt. Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist das zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt, mindestens aber das zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt. Sämtliche Vermittlungsprovisionen werden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und sind binnen 8 Tagen fällig.
Der AÜV kann in der ersten Woche mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden, anschließend mit einer Frist von zehn vollen Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche. Samstage sowie Sonn- und Feiertage zählen nicht als Arbeitstage. Baltic Jobs GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse einer Aufforderung zur Zahlung durch Baltic Jobs GmbH nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben sonstige Ansprüche von Baltic Jobs GmbH auf Schadensersatz etc. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie Baltic Jobs GmbH gegenüber ausgesprochen wird. Eine nur dem Mitarbeiter mitgeteilte Kündigung ist unwirksam. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung sind die bisherigen Leistungen entsprechend der Konditionen für den Gesamteinsatz zu vergüten.
Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich bzw. laut Rahmenvertrag nachträglich für die geleisteten Arbeitsstunden. Diese hat der Kunde bzw. ein von ihm beauftragter Mitarbeiter entweder digital oder auf dem Tätigkeitsnachweis des Mitarbeiters durch Gegenzeichnung zu bestätigen. Ist eine zur Unterzeichnung befugte Person auf Kundenseite nicht anwesend oder wird die Unterzeichnung verweigert, dann gilt die Unterzeichnung durch den Mitarbeiter von Baltic Jobs GmbH als maßgeblich. Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang innerhalb des vorgegebenen Zahlungszieles ohne Abzug zahlbar zu verlangen. Sicherheiten sind nach §232 ff BGB zu stellen. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach und gerät in Schuldenverzug, kann die Baltic Jobs GmbH die sofortige Vergütung der gesamten erbrachten Leistungen einfordern. Ebenfalls können mindestens Verzugszinsen zum kaufmännischen Zinssatz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden gesetzlichen Basiszinssatz so-wie die Erstattung der Kosten für die Forderungsbeitreibung (z.B. Anwalts-, Inkasso- und Gerichts-kosten, Kosten des Gerichtsvollziehers), verlangt werden.